Datenschutzerklärung Liebe Hoch 2

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Datenschutzerklärung Liebe Hoch 2

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Allgemeine Geschäftsbedindungen für Hochzeitsplanung Liebe Hoch 2

Beziehung Hochzeitsplaner – Kunden

  • Die Kunden beauftragen Liebe Hoch 2 (in Folge: LH2 genannt) mit der Erbringung des vereinbarten Leistungspakets für die Veranstaltungsplanung zum vereinbarten Honorar. Der Wedding Planner beginnt mit der Erfüllung der hiermit aufgeführten vertraglichen Verpflichtungen nach Eingang der Anzahlung auf seinem Konto und endet am Tag der Veranstaltung oder am Tag der letzten Hochzeitsveranstaltung, mit deren Koordination der Wedding Planner beauftragt wurde, sobald die Veranstaltung abgeschlossen ist.
  • Die Kunden werden im Kommunikationsprozess als eine Einheit betrachtet, d. h., es wird davon ausgegangen, dass jede Anfrage oder jede Information, die von einem von ihnen bereitgestellt wird, von beiden intern vereinbart wird. Der Hochzeitsplaner haftet nicht für Unannehmlichkeiten, die sich aus Handlungen ergeben, die nicht zuvor von den Kunden besprochen und/oder vereinbart wurden.
  • LH2 kann als Vermittler auftreten und Zahlungen für und im Namen der Kunden für die Lieferanten/Dienstleister leisten. Der Hochzeitsplaner kann Vertragspartei der Lieferungen/Leistungen sein oder nicht. In der Regel werden Verträge zwischen dem Lieferanten der Produkte/Dienstleistungen und den Kunden direkt geschlossen. In diesem Fall haftet LH2  gegenüber den Kunden nicht für Verpflichtungen der Lieferanten/Dienstleister und haftet gegenüber den Lieferanten/Dienstleistern nicht für die von den Kunden übernommenen Verpflichtungen.
  • Leistungserbringung
  • Der Wedding Planner ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen der «Pflegepflicht» im besten Interesse des Kunden zu erbringen. Der Hochzeitsplaner verpflichtet sich, bei der Erbringung aller unter den Bedingungen dieser Vereinbarung vereinbarten Dienstleistungen angemessene Sorgfalt und Fähigkeiten walten zu lassen. Der Wedding Planner ist insbesondere an die sorgfältige Beratung der Kunden, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Lieferanten und Subunternehmern gebunden.
  • Nichts in der Vereinbarung zwischen LH2 und Kunden ist so auszulegen, dass sie eine Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung zwischen dem Hochzeitsplaner und den Kunden herstellt, da es sich um eine kollaborative, professionelle Beziehung auf Augenhöhe handelt, in der gegenseitiger professioneller Respekt, Höflichkeit und Rücksichtnahme erwartet werden. Der Hochzeitsplaner ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Mitarbeiter des Kunden.
  • Sofern es die Veranstaltung erfordert, stellt der Wedding Planner Hilfskräfte zur Vertragserfüllung (nach Absprache mit Paar). Diese Assistenten halten sich an alle Bedingungen der Vereinbarung zwischen Hochzeitsplaner und Kunden. Die Entscheidung, Assistenten einzusetzen, liegt im alleinigen Ermessen des Hochzeitsplaners. Assistenzhonorare sind vom Auftraggeber zu tragen.
  • Die Parteien vereinbaren, dass der Hochzeitsplaner einige oder alle Verpflichtungen aus einem Vertrag an vertrauenswürdige und gleichermassen erfahrene Branchenpartner abtreten kann. Die Kunden sind nicht berechtigt, Ansprüche direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
  • Der grundlegende Office-Support wird rund um die Uhr betreut. Jedes neue oder spezielle Projekt erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens 5 (fünf) Tagen. Die Kunden werden dies rechtzeitig mitteilen und einen angemessenen Zeitrahmen für den Projektabschluss einplanen. Eilprojekte von 24 Stunden oder weniger sowie neue Anfragen innerhalb der letzten vier Wochen vor dem Fälligkeitsdatum der Hochzeit und Projekte, die Wochenend- oder Feiertagsarbeit erfordern, können einem Zuschlag von 25 % und/oder anderen Eilgebühren unterliegen. Der Hochzeitsplaner behält sich das Recht vor, jegliche Eil-Projekt- oder Serviceanfragen abzulehnen, wenn die Zeit zu kurz ist.
  • Der Hochzeitsplaner benötigt 48 Stunden im Voraus, um geplante persönliche Termine abzusagen, und 1 Stunde, um geplante Anrufe zu stornieren. Wenn möglich, wird der Hochzeitsplaner versuchen, einen verschobenen Termin mit weniger Vorankündigung unterzubringen. Kann der Termin jedoch nicht auf einen anderen Termin in derselben Woche verschoben werden, gilt dies als abgesagter Termin, wenn die beantragte Kündigung nicht erfolgt ist. Nichterscheinen und kurzfristige Stornierungen werden zum vollen Stundensatz für die geplante Zeit, mit einem Minimum von einer Stunde, in Rechnung gestellt.
  • Neue Arbeiten, die von den Kunden angefordert und vom Hochzeitsplaner ausgeführt werden, nachdem ein Vorschlag/eine Schätzung genehmigt wurde, gelten als Änderungsanfrage und werden nach den zusätzlichen Stunden in Rechnung gestellt. Ändert sich der Auftrag so, dass er die im ursprünglichen Angebot/Kostenvoranschlag beschriebenen Spezifikationen wesentlich ändert, wird den Auftraggebern ein Überarbeitungsprotokoll vorgelegt und ein überarbeitetes Zusatzhonorar muss von beiden Parteien vereinbart werden, bevor weitere Arbeiten fortgesetzt werden. Änderungen und andere Änderungen, die nach Projektabschluss angefordert werden, werden zu Standard- Stunden- oder Paketsätzen in Rechnung gestellt.
  • Der Wedding Planner ist berechtigt, von den vereinbarten Leistungen abzuweichen und wird nach ihrem Ermessen Massnahmen hinsichtlich Änderungen, Wetter, Verspätung, Nichterfüllung etc. aufgrund der Situation, der Befristung und/ oder des Kundenwunsches treffen. Etwaige Änderungen sind zu dokumentieren und den Auftraggebern schriftlich mitzuteilen. Die Kunden behalten sich das Recht vor, Abweichungen zu widersprechen, auch in Fällen, in denen die Abweichung dazu führt, dass die Kunden zusätzliche Gebühren zahlen oder die Qualität der Dienstleistung beeinträchtigt wird.
  • Lieferantenmanagement
  • Basierend auf Vorgesprächen wird der Hochzeitsplaner Angebote von geeigneten Anbietern gemäss den Wünschen der Kunden im Rahmen des Hochzeitsbudgets einholen (das sich je nach endgültiger Wahl des Veranstaltungsortes, Hochzeitstag-Szenario, Anbieter und Service des Kunden ändern kann .) Auswahl und Anzahl der Gäste) zu den festgelegten Gebühren.
  • Sofern abweichende Optionen zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der vom Wedding Planner vorgeschlagenen Anbieter, sofern nicht anders vereinbart, durch die Kunden. Verträge können zwischen LH2 und den ausgewählten Anbietern (für Low-Cost-Services) oder direkt zwischen den Kunden und den ausgewählten Vendoren (für High-Cost-Services, zB: Flüge, Unterkunft, Empfänge) geschlossen werden. In diesem Fall liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle Verkäufer und/oder Veranstaltungsorte rechtzeitig zu bezahlen.
  • Der Hochzeitsplaner wird angemessene Sorgfalt und Fähigkeiten walten lassen, um Anbieter für die Kunden zu finden und zu empfehlen. Der Hochzeitsplaner ist jedoch nicht für das Verhalten und/oder die Leistung eines Anbieters verantwortlich.
  • Der Hochzeitsplaner rät davon ab, Anbieter ausserhalb der Liste der LH2-zugelassenen Anbieter einzustellen, ist aber natürlich auf Wunsch des Paares jederzeit möglich.
  • Sollten die Kunden trotz der Empfehlung in Kapitel 3.4 oder ohne Einbeziehung des Hochzeitsplaners andere Anbieter buchen, oder sollten sie bestimmte Anbieter buchen, bevor sie den Hochzeitsplanungsvertrag unterzeichnen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, dem Hochzeitsplaner Kopien der Lieferantenverträge für alle Lieferanten, die sie selbst abgeschlossen haben. Etwaige Gebühren oder Kosten für die Zahlung gehen zu Lasten des Kunden. Es liegt auch in der Verantwortung der Kunden, dem Hochzeitsplaner innerhalb von 3 (drei) Tagen nach ihrer Einstellung, spätestens 90 Tage vor der Hochzeit, Kontaktnamen, Telefonnummern und geplante Zeitpläne für alle an der Hochzeit beteiligten Anbieter zur Verfügung zu stellen . Alle Streitigkeiten mit diesen Anbietern werden direkt zwischen den Kunden und den Anbietern gehandhabt (z.B. Trauredner, Pfarrer, Fotograf, Musik…)
  • Im Falle einer Kündigung eines Anbieters/Dienstleisters kann der Hochzeitsplaner mit angemessener Vorankündigung an das Hochzeitspaar nach eigenem Ermessen durch einen neuen Anbieter/Dienstleister ersetzen, wobei die zusätzlichen Kosten von den Kunden zu tragen sind.
  • Zahlung und Spesen
  • Die Vergütung und Auslagen des Hochzeitsplaners werden in jedem Vertrag zusammen mit den vereinbarten Leistungspaketen detailliert aufgeführt und beinhalten nicht (gegebenenfalls) Kosten für Bankgebühren, Kreditkarten Gebühren, Übersetzungs-, Legalisierungs- oder Notargebühren, Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungskosten oder Gebühren anderer Anbieter.
  • Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld, Banküberweisung, Kreditkarten-Zahlungen in CHF (Schweizer Franken). Nach Annahme des Angebots haben die Kunden die Möglichkeit, ihre bevorzugte Zahlungsmethode und die gewünschte Anzahl von Raten für die Veranstaltungsplanungs- und Koordinationsgebühren zu wählen.
  • Die Kreditkarten-Gebühren werden von den Kunden getragen. Bei Kreditkartenzahlung fällt eine Gebühr von 2,6% des Rechnungsbetrages an. Bei Banküberweisungsgebühren müssen sich die Kunden bezüglich der anfallenden Überweisungsgebühren an ihre Bank wenden (Ausland). Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, dass LH2  den vollen Rechnungsbetrag auf seinem Konto erhält.
  • Nach Eingang der Anzahlung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden reserviert der Hochzeitsplaner den vereinbarten Termin und nimmt keine Reservierungen für denselben Termin bei einem anderen Kunden vor. Aus diesem Grund ist die gezahlte Anzahlung nicht erstattungsfähig, selbst wenn das Datum geändert oder die Hochzeit aus irgendeinem Grund abgesagt wird, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Streik und/oder extremes Wetter. Sollte sich der Hochzeitstermin in Abstimmung mit der Verfügbarkeit des Hochzeitsplaners ändern, werden die Anzahlung und alle geleisteten Zahlungen als endgültige Servicegebühr berücksichtigt.

4.5 Sollte ein Vertrag vor der Festlegung des Veranstaltungsdatums unterzeichnet werden, müssen die Kunden bei der Wahl des endgültigen Veranstaltungsdatums die Verfügbarkeit und Empfehlungen des Hochzeitsplaners berücksichtigen.

  • Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine Mahnung innerhalb von 7 Werktagen, dann im Abstand von 10 Tagen. Die Gebühr pro Mahnung beträgt 50 CHF. Nicht fristgerecht eingegangene Zahlungen führen zur Einstellung der Arbeiten. Der Wedding Planner behält sich das Recht vor, die Fertigstellung oder Lieferung von Arbeiten bis zur Zahlung überfälliger Beträge zu verweigern.
  • Die benutzerdefinierten Angebote basieren auf Schätzungen der Arbeitsbelastung und gelten für die angegebene Anzahl von Stunden. Etwaige Mehrstunden werden wie folgt verrechnet. Sie entstehen jedoch nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers.

Planungsstunden während der Planungs- und/oder Nachbesprechungsphase – 125 CHF/h/

Hochzeitsplaner

  • Koordinationsstunden am Hauptveranstaltungstag – 125 CHF/Stunde/Hochzeitsplaner, nach Absprache/Stunde/Assistent (wenn erforderlich und so abgesprochen mit Paar)
  • Transport-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Besprechungen vor und die Koordination am Hochzeitstag werden von den Kunden für den Hochzeitsplaner und sein Team wie folgt getragen:
  • Fahrtkosten von 0.80 CHF/km für Fahrten berechnet ab LH2 Heimatbasis Safenwil.
  • Übernachtungskosten für das gesamte Team in einem geeigneten Hotel, das eine schnelle Erreichbarkeit der Hochzeitslocations inklusive Frühstück ermöglicht, wenn der Veranstaltungsort mehr als 80 km von Safenwil entfernt liegt und/oder die Hochzeitsreise die Hochzeit erfordert Vor-Ort-Präsenz des Planers vor 9:00 Uhr und/ oder später als 23:00 Uhr
  • Mahlzeiten für alle Veranstaltungstage für das gesamte Team
  • Kosten, die im Namen der Kunden anfallen, sind nicht in den Gebühren enthalten und werden den Kunden in Rechnung gestellt. Erstattungsfähige Ausgaben können unter anderem Büromaterial (z. B. Schreibwaren, Aktenordner, Umschläge, CDs usw.), Kilometer, Telefongebühren für Ferngespräche sowie Versand- und Bearbeitungskosten umfassen. Zusätzliche Vor-Ort-Besuche werden für Besprechungszeit, Hin- und Rückfahrtzeit und Kilometer in Rechnung gestellt. Eine Vorauszahlung der Spesen kann verlangt werden. Die Zahlung ist nach Erhalt fällig. Der Hochzeitsplaner verpflichtet sich, diese Gebühren, soweit möglich, im Voraus bekannt zu geben, bevor diese Gebühren anfallen.
  • Die Servicegebühr deckt keine Kosten, die durch die Buchung anderer Anbieter entstehen. Diese werden von den Kunden getragen und direkt von ihnen oder über den Wedding Planner bezahlt. Alle Kosten, die im Namen und auf Rechnung der Kunden anfallen und die der Wedding Planner im Voraus an Dritte (Verkäufer) bezahlt, werden 1:1 + (zzgl.) 8% MwSt. in Rechnung gestellt.
  • Nebenabreden oder Änderungen, die die vereinbarten Leistungen oder Preise betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien und sind unverzüglich schriftlich zu dokumentieren.

· Pflichten des Kunden

  • Die Kunden sind verpflichtet, dem Wedding Planner eine gründliche Status-Quo-Beschreibung ihrer Pläne und Vorstellungen zu geben und den Wedding Planner rechtzeitig über sich ergebende Änderungen zu informieren.
  • Aufgrund des virtuellen Charakters der Beziehung verstehen die Kunden die Bedeutung der Kommunikation, insbesondere per E-Mail, und verpflichten sich, auf Fragen, Anfragen und Mitteilungen des Hochzeitsplaners zeitnah zu antworten. Die Kunden verstehen, dass der Wedding Planner ein Geschäft mit anderen Kunden ist und eine faire, realistische Benachrichtigung benötigt, um Anfragen und Projekte zu bearbeiten. Schlechte Planung oder Fehlkommunikation seitens der Kunden stellen für den Hochzeitsplaner keinen Notfall dar. Die Kunden verstehen, dass der Hochzeitsplaner möglicherweise eine detaillierte Klärung von Ereignissen/Projekten benötigt, um die Erwartungen zu erfüllen und die beste Unterstützung und höchste Arbeitsqualität zu bieten.
  • Die Auftraggeber stellen alle für spezielle Projekte erforderlichen Inhalte, Skizzen, Fotos usw. zur Verfügung, sofern dies von LH2 verlangt wird. Quellenmaterial muss klar und lesbar sein. Die Kunden sind dafür verantwortlich, alle sachdienlichen Informationen sowie genaue, wahrheitsgemässe und vollständige Informationen bereitzustellen, die der Hochzeitsplaner benötigt, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen oder Projekte auszuführen oder abzuschliessen.
  • Die Kunden sind verpflichtet, dem Hochzeitsplaner bis spätestens 10 Tage vor dem Hochzeitstag (sofern zutreffend) folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Gästelisten, Sitzpläne, Namenskarten, Hochzeitsgeschenke, Willkommenstaschen, Zeitpläne, E-Mail-Adressen relevanter Gäste , etc.
  • Die Kunden dürfen das Datum, die Uhrzeit oder den Ort der Hochzeit nicht ändern, ohne vorher den Hochzeitsplaner zu kontaktieren und über diese Änderungen zu informieren, um festzustellen, ob der Hochzeitsplaner noch für die Erbringung von Dienstleistungen verfügbar ist. Wenn die Kunden das Datum, die Uhrzeit oder den Ort der geplanten Hochzeit ändern und der Hochzeitsplaner für die Erbringung von Dienstleistungen nicht verfügbar ist, ist der Hochzeitsplaner von allen vertraglichen Verpflichtungen befreit und kann in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden wegen Nichterfüllung. Die Kunden verlieren auch die Anzahlung des Hochzeitsplaners zusammen mit einem Prozentsatz der Servicegebühr, der den vom Hochzeitsplaner bis zur Stornierung investierten Stunden entspricht, bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung.
  • Für den Fall, dass das Hochzeitspaar gezwungen ist, das Datum der Hochzeit zu ändern und der Hochzeitsplaner für die Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung steht, wird der Hochzeitsplaner alle Anstrengungen unternehmen, um Standortreservierungen, Subunternehmer und die Unterstützung der Hochzeitskoordination an dieses neue Datum anzupassen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass im Falle einer Datumsänderung alle Kosten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Anzahlungen und Gebühren, die nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar sind, in der alleinigen Verantwortung der Kunden liegen. Es können auch zusätzliche Gebühren anfallen, die über die in der ursprünglichen Ver-einbarung festgelegten hinausgehen. Die Kunden verstehen ausserdem, dass Änderungen in letzter Minute die Qualität der Veranstaltung beeinträchtigen können und dass der Hochzeitsplaner nicht für diese Qualitätseinbussen verantwortlich ist.

· Haftung

  • Der Wedding Planner agiert nicht als Generalunternehmer, sondern nur als Vermittler zwischen den Kunden und den Hochzeitsanbietern. Daher haftet der Wedding Planner nicht für die Leistung oder das Produkt eines Anbieters/Dienstleisters oder für verspätete/nicht erfüllte Verpflichtungen aus den Verträgen zwischen dem Kunden und Dritten, einschliesslich Zahlungsverzögerungen gegenüber dem Anbieter.
  • Der Wedding Planner haftet nicht für Verzögerungen oder Unregelmässigkeiten bei der Dokumentenbearbeitung durch die Behörden sowie für Verzögerungen oder die Absage der Zeremonie, die durch die verspätete Zustellung oder fehlende Informationen und/oder unrichtige oder unvollständige Dokumente der Kunden verursacht werden oder Behörden.
  • Der Wedding Planner haftet weder für Unannehmlichkeiten durch Naturgewalten noch ist er verantwortlich für die privaten Gegenstände der Kunden, Hochzeitsgäste oder Anbieter, die am Hochzeitstag an den Hochzeitsorten anwesend sind.
  • Sollte der Wedding Planner aufgrund von Krankheit oder Krankenhausaufenthalt des Wedding Planners bestimmte Aufgaben bei der Planung einer Hochzeit nicht wahrnehmen können, wird er sich bemühen, einen Ersatz-Wedding Planner zu finden.
  • Die Kunden verstehen und stimmen zu, dass der Hochzeitsplaner nicht verantwortlich oder haftbar gemacht wird, falls dem Hochzeitsplaner die Erbringung von Dienstleistungen am Hochzeitstag aufgrund von Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall, Transportpanne/-unterbrechung, Verkehrsschwierigkeiten, höherer Gewalt wie zB wie schlechtes Wetter (Lawinen zB) oder andere unvorhergesehene Hindernisse oder andere Gründe für die Nichtanreise am Tag der Hochzeit.

6.6 Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass die Richtigkeit der dem Wedding Planner zur Verfügung gestellten Informationen in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt und dass der Wedding Planner nicht verantwortlich ist und nicht haftbar gemacht wird für die Ergebnisse der Dienstleistungen, die auf der Grundlage unrichtiger, unvollständiger oder unwahrer von den Kunden bereitgestellte Informationen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Abnahme der erbrachten und vereinbarten Leistungen sowie für die endgültige Prüfung und Richtigkeit. Der Hochzeitsplaner ist nicht verantwortlich für Fehler oder Auslassungen. Korrekturen werden kostenlos vorgenommen, wenn sie dem Hochzeitsplaner innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Projektabschluss und ggf. Abnahme mitgeteilt werden.

  • Die Kunden verpflichten sich, bezüglich der Vorbereitung der Materialien gegenüber Wedding Planner gebührende Sorgfalt walten zu lassen und müssen in der Lage sein, alle Ansprüche und Darstellungen zu belegen. Die Kunden sind für alle Marken-, Dienstleistungsmarken-, Urheberrechts- und Patentverletzungsfreigaben des von den Kunden bereitgestellten Materials verantwortlich. Die Kunden sind auch dafür verantwortlich, vor der Bereitstellung die erforderliche rechtliche Freigabe der von den Kunden bereitgestellten Materialien zu veranlassen.
  • Der Hochzeitsplaner ist nicht verantwortlich für Ereignisse, die die Hochzeit verhindern, wie Feuer, Überschwemmung, Erdbeben oder andere natürliche oder menschliche Einwirkungen. (Höhere Gewalt)
  • Die Kunden werden den Wedding Planner schadlos halten, verteidigen und schadlos halten von allen Klagen, Kosten, Schäden oder Verfahren, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Dienstleistungen des Wedding Planners, in Bezug auf alle Rechtsstreitigkeiten, an denen die Kunden beteiligt sind. Die Kunden müssen alle dem Hochzeitsplaner entstehenden Kosten tragen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf alle Anwaltskosten, Kosten und Auslagen, die anfallen, falls der Hochzeitsplaner als Partei in einem Rechtsstreit genannt wird, an dem die Kunden beteiligt sind. Die Kunden werden den Hochzeitsplaner und seine Vertreter, leitenden Angestellten ausserdem von jeglicher Haftung für alle Ansprüche, Kosten, Klagen und Schäden, einschliesslich Anwaltskosten, die direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kunden entstehen, schad- und klaglos halten , und von der Haftung für Verletzungen von Personen im Zusammenhang mit den Kunden. Es werden alle angemessenen Vorkehrungen getroffen, um das dem Hochzeitsplaner anvertraute Eigentum zu schützen. Der Hochzeitsplaner haftet nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung jeglicher Art, die durch verlorene oder verspätete Gegenstände während des Transports, sei es elektronisch, per Fax, Post oder auf andere Weise, oder für die unbefugte Verwendung dieses Eigentums durch andere verursacht werden. Der Hochzeitsplaner haftet nicht für zufällige, Folge- oder indirekte Schäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Informationsverlust, Plagiate usw. Der Hochzeitsplaner haftet nicht für typografische Auslassungen oder Fehler .

6.9.2 Für alle Streitigkeiten zwischen LH2  und dem Kunden ist ausschliesslicher Gerichtsstand Aarau, Schweiz.

· Stornierungsbedingungen (besondere Bedingungen in Bezug auf Pandemie, siehe Abschnitt 7.6.)

  • Die Kunden sind berechtigt, die Verträge spätestens 30 (dreissig) Tage vor dem Veranstaltungstag durch schriftliche Mitteilung an den Hochzeitsplaner zu kündigen. Die Kündigung wird erst nach schriftlicher Ankündigung per E-Mail oder in Papierform unter Angabe von Gründen wirksam.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Kunden sind folgende Zahlungen fällig:
  • 25% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung mindestens 6 Monate vor der Veranstaltung
  • 50% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung 6 bis 3 Monate vor der Veranstaltung
  • 75% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung 3 bis 1 Monate vor der Veranstaltung
  • 90% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung 1 Monat bis 21 Tage vor der Veranstaltung
  • 100% der gesamten Servicegebühr bei Stornierung bis 21 Tage vor der Veranstaltung

Zusätzlich anfallende Stornogebühren von Partnern/Lieferanten trägt der Kunde.

  • Der Hochzeitsplaner ist berechtigt, den Vertrag bei nicht fristgerechter oder vertragsgemässer Zahlung oder bei einer wesentlichen Verletzung dieses Vertrages gegen jede Aufforderung zu kündigen. Die Auftraggeber sind in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Gebühren zuzüglich der oben genannten Mahngebühren, abzüglich der durch die vorzeitige Kündigung ersparten Aufwendungen, innerhalb von 10 Werktagen zu zahlen.
  • Die Entdeckung neuer Informationen durch den Hochzeitsplaner, Änderungen der vereinbarten Umstände ohne

vorherige Diskussion oder andere Faktoren, die dazu neigen, Standardrichtlinien oder das Gesetz zu umgehen, können zum Rücktritt führen. Sollte der Hochzeitsplaner die Auszahlung veranlassen, werden alle Gebühren ohne die Einzahlungsgebühr sowie den Marktwert für alle bereits erbrachten Dienstleistungen/Produkte zurückerstattet.

  • Verändert das Hochzeitspaar den Termin/Ort der Hochzeit und ist der Wedding Planner für die Leistungserbringung nicht erreichbar, so wird der Wedding Planner von allen Vertragspflichten frei und haftet in keinem Fall für die Nichterfüllung. Der Kunde verliert auch alle Kosten für die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung.
  • Stornierungsbedingungen> Ergänzung ab 01.02.2021 > Sonderkonditionen in Bezug auf Pandemie

Die Einzahlungsgebühr bleibt in jedem Fall nicht erstattungsfähig (siehe Ziffer 4.4.)

Die Hochzeit kann verschoben werden, wenn der Kunde die Veranstaltung absagen muss aufgrund von Pandemie-Einschränkungen, die vom Bund oder Kanton getroffen werden. Kann die Veranstaltung aber mit einem Zertifikat (Zertifikatspflicht) durchgeführt werden, so ist dies kein Grund für eine Absage.

In jedem Fall muss die schriftliche Absage (Brief oder E-Mail) spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei LH2  eingehen.

Die Pandemie-Einschränkungen sind beschränkt auf: die Reiseunfähigkeit der Kunden aufgrund von

Grenzschliessungen, Flugstreichungen oder anderen internationalen Beschränkungen mit direktem Einfluss auf die Erreichbarkeit des Zielorts Schweiz. Daher fallen alle weiteren Folgen der Pandemie wie: Impfpflicht, Maskenpflicht, Social Distancing, Schliessung von Restaurants oder anderen Dienstleistungen, Unfähigkeit der eingeladenen Gäste, das Ziel Schweiz (Familie & Freunde) zu erreichen, nicht unter die obige Regel, da diese sind alle vorhersehbar und müssen vom Kunden bei der Buchung sorgfältig berücksichtigt werden.

Bei Pandemie: Einschränkungen und Schwierigkeiten bei Reisen ins Ausland sind vorhersehbar und weitgehend unvermeidbar. Daher ist die Pandemie eindeutig keine «höhere Gewalt/höhere Gewalt» und darf nicht als solche behandelt werden.

Bitte beachten Sie, dass LH2  jederzeit bereit ist, Ihre Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten auf einen späteren Zeitpunkt (innerhalb von 3 Jahren ab dem ursprünglich gebuchten Datum) zu verschieben.

· Geistiges Eigentum

  • Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit der durch die Geschäftsbeziehung aus diesem Vertrag erlangten Informationen, auch nach Vertragsbeendigung.
  • Die von LH2 erstellten Hochzeitskonzepte sind und bleiben geistiges Eigentum von LH2  Den Kunden ist es nicht gestattet, diese an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.
  • Die Kunden dürfen die vom Wedding Planner erstellten und bereitgestellten Hochzeitskonzepte nicht ohne Zahlung des vereinbarten Servicehonorars oder ohne schriftliche Zustimmung des Wedding Planners umsetzen.
  • Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass Daten aus diesem Vertragsverhältnis vertraulich behandelt werden.

· Modellfreigabe

  • Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass die Fotografen und Kameraleute dem Hochzeitsplaner die vollständigen Galerien von Hochzeitsfotos und -videos zur Verfügung stellen.
  • Sollten sich die Kunden entscheiden, keinen Fotografen und/oder Kameramann oder einen Fotografen und/oder Kameramann ausserhalb der Liste der zugelassenen Anbieter von LH2 zu engagieren, behält sich der Hochzeitsplaner das Recht vor, auf eigene Kosten einen eigenen Fotografen und/oder Kameramann zu engagieren , um die Hochzeit für das eigene Portfolio zu dokumentieren.
  • Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Hochzeitsplaner stimmen die Kunden der Veröffentlichung ihrer Fotos und Videos auf den Websites des Hochzeitsplaners und der beteiligten Anbieter, Social-Media-Kanäle und Blogs, in Blogs Dritter, in Zeitungen, Zeitschriften und im Fernsehen zu Kanäle, zu Werbezwecken, sowie um hochzeitsbezogene Fragen zu beantworten und Feedback zu ihrer Hochzeit und der Leistung ihres Hochzeitsplaners zu geben, wenn sie von Hochzeitspublikationen oder anderen potenziellen Kunden des Hochzeitsplaners angesprochen werden. In all diesen Fällen wird LH2 die Privatsphäre des Kunden in angemessener Weise respektieren.
  • Sollten die Kunden mit einem vollständigen Model-Release nicht einverstanden sein, können sie aus folgenden Optionen wählen:
  • a) Die Kunden stimmen der Veröffentlichung ihrer Fotos und Videos auf den Websites des Wedding Planners und der beteiligten Anbieter, Social Media Kanälen und Blogs, in Blogs Dritter, in Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehkanälen zu Werbezwecken nur nach Zustimmung zu der Foto-Video-Auswahl durch die Kunden. Die endgültige Auswahl muss Aufnahmen des Paares und der Gäste enthalten.
  • Arbeitszeiten und Kommunikationsregeln
  • Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Wedding Planner nicht an bestimmte Arbeitszeiten, Stundenanzahl, Regelmässigkeit, Zeitpläne oder Orte gebunden.
  • Die Kommunikation zwischen den Kunden und dem Hochzeitsplaner erfolgt ausschliesslich per E-Mail oder während geplanter Telefon-, Whatsapp- oder Zoom-Meetings. Der Hochzeitsplaner wird E-Mails der Kunden zeitnah und auf jeden Fall so schnell wie möglich nach Erhalt dieser E-Mails beantworten.
  • Die Kommunikation über Chat-Apps (wie WhatsApp, Facebook, Pinterest oder Instagram Messenger) wird nur in dringenden Angelegenheiten in den letzten zwei Wochen vor der Hochzeit akzeptiert.
  • Anrufe können in den folgenden Zeiträumen stattfinden und müssen mindestens 24 Stunden im Voraus geplant werden:
  • Montag bis Freitag: 09:00-21:00 Uhr
  • Samstags: 10:00-12:00 Uhr oder nach Absprache

Anrufe ausserhalb dieser Zeiträume müssen mindestens eine Woche im Voraus geplant werden.

  • Informationen oder Anfragen während Whatsapp, Zoom, Telefongesprächen oder persönlichen Treffen müssen zusammengefasst und per E-Mail bestätigt werden. Bei Gesprächen, die zu Vertragsänderungen führen, werden die neuen Bestimmungen vom Wedding Planner in einer Anlage zu diesem Vertrag skizziert und den Auftraggebern zur Prüfung vorgelegt.
  • Höhere Gewalt
  • Wenn die Erfüllung dieser Vereinbarung oder einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung durch Ursachen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer der Parteien liegen, verhindert, eingeschränkt oder beeinträchtigt wird (Die höhere Gewalt) und wenn die Partei, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, die andere Partei unverzüglich schriftlich über ein solches Ereignis informiert, werden die Verpflichtungen der Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, in dem für dieses Ereignis erforderlichen Ausmass ausgesetzt. Der Begriff höhere Gewalt umfasst ohne Einschränkung höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Vandalismus, Sturm oder andere ähnliche Ereignisse, Befehle oder Handlungen militärischer oder ziviler Gewalt oder durch nationale Notfälle,

Aufstände, Unruhen, Kriege, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeitskämpfe oder Lieferantenausfälle.

 

  • Die entschuldigte Partei wird unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Gründe für die Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen, und wird die Leistung mit angemessener Absendung fortsetzen, wenn diese Ursachen beseitigt oder eingestellt werden. Eine Handlung oder Unterlassung gilt als unter der angemessenen Kontrolle einer Partei liegend, wenn sie von dieser Partei oder ihren Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern oder verbundenen Unternehmen begangen, unterlassen oder verursacht wird.
  • Zusätzliche Bestimmungen
  • Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung zwischen Hochzeitsplaner und Kunden in irgendeiner Weise für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten oder erachtet wird, wenn sie auf eine Person oder einen Umstand angewendet wird, die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und die Durchsetzung dieser Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände oder auf ein anderer Umfang wird dadurch nicht berührt, und jede Bestimmung hiervon wird im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt.
  • Jeglicher Verzicht einer der Parteien auf einen Verstoss gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung durch eine der Parteien. Verzichtserklärungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich erfolgen.
  • Neue Vereinbarungen, ihre Änderungen und referenzierten Anhänge stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, einschliesslich aller früheren Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien. Die Parteien erkennen an, dass sie sich ausschliesslich auf die in der Vereinbarung festgelegten Zusagen und Zusicherungen verlassen haben und auf keine anderen. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von der Partei unterzeichnet werden, gegen die die Vollstreckung eines Verzichts, einer Änderung oder Änderung oder Entlastung beantragt wird.
  • Die Bedingungen des Vertrages können nach Bedarf nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde geändert oder ergänzt werden.
  • Die Parteien bestätigen, dass ihre Identifizierungsdaten – Hochzeitsplaner und Kunden – und ihre gesetzlichen Vertreter, die in diesem Vertrag angegeben und eingegangen sind, der Realität entsprechen, für die sie die volle Verantwortung tragen.
  • Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz des Wedding Planners – Safenwil (Gericht Aarau), Schweiz – als zuständigen Gerichtsstand und die Anwendung schweizerischen Rechts. Im unwahrscheinlichen Fall eines Rechtsstreits und/oder eines Rechtsstreits ist die Haftung des Hochzeitsplaners strikt und vollständig auf die Rückerstattung des Geldes beschränkt, das direkt an den Hochzeitsplaner für seine Dienstleistungen gezahlt wurde.
  • Diese Vereinbarung wird für beide Parteien rechtsverbindlich mit Zahlung der Einzahlungsgebühren und Ankreuzen des Kästchens «Ich stimme zu und verstehe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ich vollumfänglich erhalten habe» auf dem Vertrag von Liebe Hoch 2.